Erläuterung Mitgliedbeiträge:
Die Aufnahme erfolgt zunächst für 12 Monate (aktive oder passive Anwartschaft), in diesem Zeitraum entscheidet der Vorstand über die endgültige Mitgliedschaft. In dieser Zeit besteht kein Stimmrecht.
a) Volljähriges Mitglied (außer d) 30 Euro vierteljährlich
b) passives Mitglied 15 Euro vierteljährlich
c) jugendliches Mitglied (bis 18J.) 15 Euro vierteljährlich
d) Ermäßigter Beitrag 20 Euro vierteljährlich (Volljährige Schüler*innen, Auszubildende,Studierende, Absolvierende FSJ/BFD oder vergleichbarer Freiwilligendienste, Bürgergeld)
Familie: (min.3 Personen Max. 2 Volljährige) 50 Euro vierteljährlich
Kleine Familie (1 Erwachsene/r, 1 Kind) 40 Euro vierteljährlich
Als Paare im Sinne dieser Beitragsordnung zählen in einer Lebensgemeinschaft
wohnende Erwachsene mit gemeinsamem Wohnsitz.Maßgebend für die Höhe des Beitrags ist das Alter sowie der Status des Mitglieds
am ersten Januar des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird. Der jeweilige Status ist jeweils bis zum 15.12. eines Jahres dem Vorstand durch einen geeigneten Nach-weis (z.B. Schüler*innenausweis, Studierendenausweis, Teilnahmebescheinigung für FSJ etc.) mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
Änderungen des Status sind unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Sofern sich hierdurch der Beitrag ändert, gilt die Beitragsänderung ab dem der Statusän-derung folgenden Beitragsjahr.