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Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der von der Jahreshauptversammlung des Vereins jeweils beschlossenen gültigen Beitragsordnung. Die Aufnahmegebühr beträgt ein Monatsbeitrag. Mitglieder, die der TSG WGE kein S€PA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, zahlen pro Beitragserhebung (1/2 jährlich oder jährlich) jeweils eine Aufwandsentschädigung von EURO 2,50.
Im Übrigen gelten die Bedingungen der Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.
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