Auszug aus der Vereinssatzung für Ihre Unterlagen:
§ 1 (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendarbeit. Der Verein verfolgt aus schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 2 (1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich bereit erklären dem Vereinszweck und die Vereinsziele aktiv oder materiell zu unterstützen.
§ 2 (2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller mit. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich spätestens einen Monat nach Zugang des ablehnen den Bescheides erfolgen und wird in der nächsten Mitgliederversammlung entschieden.
§ 2 (3) Die Mitglieder erkennen Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört.
§ 2 (4) Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu leisten und die von der Vereinsführung erlassenen Anordnungen zu respektieren.
§ 3 (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins, bei juristi schen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
§ 3 (2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
§ 3 (3) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder Auflösung des Vereins erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögensgegenstände.
§ 5 (1) Ein Mitglied kann nachdem ihm Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben worden ist, aus wichtigen Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen:
a) Vereinsschädigenden Verhaltens
b) Grober oder wiederholter Verstöße gegen die Satzung
c) Nichtzahlung von Beiträgen trotz zweimaliger Mahnung