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Der VEKM vertritt die Kirchenmusikerschaft in Sachsen. Um gegenüber Institutionen und Partnern argumentieren zu können, ist es hilfreich, wenn der Verband eine möglichst genaue Kenntnis der Anstellungsverhältnisse seiner Mitglieder besitzt.
Bitte geben Sie an, zu wieviel Prozent Sie angestellt sind (z.B. 70 für 70%-Anstellung):
Sind Sie als KMD angestellt? Das hat Auswirkungen auf den Mitgliedsbeitrag.
In welcher Gemeinde sind Sie angestellt? Wenn Sie nicht angestellt sind, so notieren Sie bitte, in welcher Gemeinde Sie vornehmlich tätig sind bzw. sich zugehörig fühlen.
In welchem Kirchenberzirk arbeiten Sie?
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge in ihrer Staffelung (gilt für Frauen und Männer) ab 2016:
Gruppe I: 40,00 € | KMD und A-Kirchenmusiker
Gruppe II: 32,50 € | B-Kirchenmusiker
Gruppe III: 25,00 € | C-Kirchenmusiker
Gruppe IV: 17,50 € | Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit oder ohne Leistungs-Probe (D), Schülerinnen, Schüler und Studierende, Rentner mit „FORUM KIRCHENMUSIK“, Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker ohne Anstellung sowie Personen, die Interesse an der Arbeit unseres Verbandes oder an der Kirchenmusik allgemein haben.
Gruppe V: 6,00 € | Rentner (Ohne "FORUM KIRCHENMUSIK")
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
"FORUM KIRCHENMUSIK" ist fester Bestandteil einer Mitgliedschaft. Ausnahmen gibt es nur bei Ehepaaren, die beide Mitglied sind und bei Rentnern auf Wunsch.
Erläuterungen und Ausnahmen:
Diese neuen Sätze wurden vom Landeskonvent am 28.10.2015 einstimmig beschlossen.
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Im Mitgliedsbeitrag sind die Kosten für ein digitales Abonnement der Fachzeitschrift "FORUM Kirchenmusik", das vom Strube-Verlag herausgegeben wird, enthalten. Wenn Sie eine gedruckte Ausgabe wünschen, wird eine Zuzahlung von 6,00EUR jährlich fällig. Wünschen Sie beides - eine digitale, sowie eine Print-Ausgabe -, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten von 16,00 EUR pro Jahr.
Abonnements:Digital: Keine zusätzlichen KostenPrint: zzgl. 6,00 EUR pro JahrKombi: zzgl. 16,00 EUR pro Jahr
Bei einem Abo der gedruckten Ausgabe bzw. bei einem Kombi-Abonnement leiten wir Ihre Adresse an den Strube-Verlag weiter, der den Versand der Zeitschrift organisiert. Bitte geben Sie im Folgenden an, wie Sie das FORUM beziehen wollen.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 30. April fällig. Er wird in der Regel per Lastschriftverfahren eingezogen. Anfang April erhalten alle Mitglieder eine Beitragsrechnung. Mit diesem Beleg kann der Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung als Beitrag zu einem Berufsverband angegeben werden.
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