Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.

Online Vereinsverwaltung - Fördermitgliedschaft RA


Antrag für Rechtsanwälte zur VKS-Mitgliedschaft als förderndes Mitglied

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im VKS e.V. 

 

Nachfolgend ein paar Informationen zu unserer Fördermitgliedschaft.

Die Fördermitgliedschaft soll dem Informationsaustausch zwischen Ihnen und dem Verband dienen. Dafür werden die Fördermitglieder zum einen in unseren Verteiler aufgenommen, so dass Sie die laufend erscheinenden Rundschreiben und Pressemitteilungen erhalten können. Ebenso können Fördermitglieder bei Fragen, die die tägliche Arbeit der Sachverständigen und die rechtliche Problematik betreffen, die Geschäftsstelle ansprechen, um hier die geeigneten Informationen zu erhalten. 
Auf diesem Wege kann sowohl dem Sachverständigen als auch dem Rechtsanwalt bei der juristischen Arbeit geholfen werden.

Sie werden außerdem in unserem Rechtsanwaltsverzeichnis auf www.vks-24.de geführt und können gerne auch unserer WhatsApp-Community beitreten und sich an dem fachlichen Austausch der Kollegen beteiligen
(hierzu benötigen wir weiter unten Ihre Mobilnummer und Ihre Zustimmung).

 


Hiermit beantrage ich verbindlich meine Aufnahme als förderndes Mitglied in den Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. •VKS e.V.• Die Satzung habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Über meine Person und meine berufliche Tätigkeit mache ich verbindlich folgende Angaben:


































Der Beitrag beträgt 125,- EUR jährlich.


Die Fördermitgliedschaft dient zum Informationsaustausch zwischen Rechtsanwälten, VKS-
Sachverständigen und dem Verband. Die ausgegebenen Informationen sowie Rundschreiben
und Pressemitteilungen werden den fördernden Mitgliedern zugesandt. Ebenso erhalten sie
die Satzung des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung.

Nach Eingang Ihres Antrages werden wir Sie umgehend über Ihre Aufnahme informieren.





 

Bevor du das Formular absenden kannst, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen: