Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

Online Vereinsverwaltung - Aufnahmeformular


Antrag zur Mitgliedschaft im „Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft e.V.“

Der VLLV bietet folgende Formen der Mitgliedschaft:

a) Ordentliches Mitglied 
Natürliche oder Juristische Person
Stimmrecht
Jahresbeitrag 120€

b) Angeschlossenes Mitglied
in Ausbildung oder Studium
kein Stimmrecht
Jahresbeitrag 60€

c) Fördermitglied
Juristische Person, aus Handel, Industrie, Forschung, o.ä.
kein Stimmrecht
Jahresbeitrag ab 1.200€

d) Fördermitglied
natürliche Person
kein Stimmrecht
Jahresbeitrag ab 240€

Ordentliche Mitglieder müssen einem Nachweis Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation erbringen. Dieser Nachweis kann z.B. durch eine Empfehlung durch bereits aufgenommene Mitglieder oder mittels einer überprüfbaren Darstellung aktueller Referenzen (z.B. in Form einer Website, eines Werbeprospekt oder anderer aussagekräftiger Publikationen) sowie eines beruflichen Werdegangs sein. Diese müssen dem Vorstand per Email schriftlich eingereicht werden. 


































 

Welche Haupttätigkeit (mehr als 50%) charakterisiert am besten Dein Profil?








 

 













SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate „Core“)

Wiederkehrende Zahlungen/ Recurrent Payments

Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger):
Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
Hanauer Landstraße 192
60314 Frankfurt am Main

Ich/Wir ermächtige(n) den

Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
Hanauer Landstraße 192
60314 Frankfurt am Main

Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen (Jahresmitgliedschaftsbeitrag). Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom

Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
Hanauer Landstraße 192
60314 Frankfurt am Main

auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis 1: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis 2: Ab 01.02.2016 kann die Angabe des BIC bei Zahlungen innerhalb der EU/EWR entfallen.

DATENSCHUTZORDNUNG

 

“Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft (VLLV) e.V.“


Stand: 01.07.2020

 
Präambel
Der VLLV verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert und manuell personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation von Veranstaltungen und Schulungen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Verbands zu gewährleisten, gibt sich der VLLV die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der VLLV verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmer*innen an Weiterbildungen und Schulungen und Mitarbeiter*innen sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden teilweise personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht (Ansprechpartner sind der Vorstand und jeweilige Arbeitsgruppenleiter*innen). In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verband, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Verbandsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
Auf der Internetseite des Verbands werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Arbeitsgruppenleiter*innen mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und ggfs. Telefonnummer veröffentlicht.  

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Vorstand zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
Listen von Mitgliedern oder Teilnehmer*innen werden den jeweiligen Mitarbeiter*innen im Verband (z.B. Vorstandsmitgliedern, Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer*innen von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. 

§ 6 Kommunikation per E-Mail
Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.  

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiter*innen im Verband, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Arbeitsgruppenleiter*innen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da beim VLLV weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verband keinen Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. 

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Der Verband unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand und den Administrator vorgenommen werden.
Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Mitarbeiter*innen des Verbands dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand und die Mitgliederversammlung des Verbands am 01.07.2020 beschlossen und tritt sofort in Kraft.




 

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