Verein zur Förderung der Kirchenmusik in Blankenburg (Harz) e.V.

Online Vereinsverwaltung - Aufnahmeantrag


Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft



















Als Mitglied werde ich die Satzung und Regelungen des Vereins zur Förderung der Kirchenmusik in Blankenburg (Harz) e.V. anerkennen und einhalten.

  • Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Dessen Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag wird kalenderjährlich zum 31. März erhoben und beträgt entsprechend dem aktuellen Beschluss der Mitgliederversammlung 30 EUR/ Jahr (2025).
  • Die Beiträge sind auch dann für ein Jahr zu bezahlen, wenn ein Mitglied während des Geschäftsjahres ein- oder austritt oder ausgeschlossen wird.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird bargeldlos beglichen. Hierzu bitten wir um die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates.

 


Gläubigeridentifikationsnummer: DE26ZZZ00002826954
Mandatsreferenz:  wird nachgereicht

 







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Ich ermächtige den Verein zur Förderung der Kirchenmusik in Blankenburg (Harz) e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein zur Förderung der Kirchenmusik in Blankenburg (Harz) e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Bevor du das Formular absenden kannst, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen: