MSC Potsdam e.V. im ADAC

Online association management - Aufnahmeformular MSC Potsdam e.V.


Onlineantrag auf Mitgliedschaft im MSC Potsdam e.V.























Noch kein ADAC Mitglied?

Für unsere Vereinsmitglieder ist es zwar keine Vorraussetzung auch ADAC Mitglied zu sein aber der ADAC Berlin-Brandenburg e.V. unterstützt unseren Verein ich vielen Dingen. Daher möchten wir auch auf die Vorteile einer ADAC-Mitgliedschaft hinweisen. Die Mitgliedschaft im MSC Potsdam e.V. wird natürlich auch vom ADAC gelistet, wofür wir die ADAC Mitgliedsnummer der Mitglieder benötigen.

Hier könnt ihr euch über eine Mitgliedschaft informieren und direkt Mitglied werden.


Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 15.12. im Voraus fällig.
Die Mitgliedschaft kann jährlich zum 31.12. mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Motorsportanlage nicht genutzt werden. Erfolgt bis zum 31.12.des laufenden Jahres keine Beitragszahlung, erlischt mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft im MSC Potsdam e.V. Ein Neueintritt ist ab März des Folgejahres möglich. Bei plötzlicher und unerwarteter Geländeschließung erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Die Mitgliedschaft beginnt nach Zahlungseingang und Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand. Schriftliche Mitteilungen erfolgen nur an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse.

Arten von Mitgliedschaften:

  •  Erwachsener ab 18 Jahren: 120,- € pro Jahr, Aufnahmegebühr 25,- €
  •  Mitgliedschaft ohne Nutzung der Trainingsstrecke (passive Mitgliedschaft): 90,- € pro Jahr, Aufnahmegebühr 25,-€
  • Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre: 90,- € pro Jahr, Aufnahmegebühr 25,- €
  •  *ein Kind vom Vollmitglied (bis 15 Jahre) ist beitragsfrei

Arbeitsstunden: Jedes aktive Mitglied (außer Kinder, Jugendliche und Rentner) verpflichtet sich zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen und Streckendiensten. Alle Nutzer des Motorsportgeländes leisten 10 Arbeitsstunden je Beitragsjahr. Fünf Stunden können einmalig für die Durchführung als ganztägiger Streckendienst abgerechnet werden. Arbeitsstunden können während der vereinbarten Arbeitseinsätze und/oder in eigenständiger Initiative an anderen Terminen geleistet werden. Der Nachweis eigenständiger Arbeitsstunden ist der Clubleitung unmittelbar mitzuteilen. Bei Nichterfüllung sind je Stunde ein Ersatzbeitrag von 10,- € zu entrichten. Mitglieder, die ihre Arbeitsstunden/Ausgleichszahlung nicht geleistet haben, können die Motorsportanlage nicht weiter nutzen.
Wer keine Arbeitsstunden leisten möchte, hat die Möglichkeit, im Voraus zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Ersatzbeitrag von 100,- € jährlich zu entrichten.


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Haftungsausschluss Trialgelände MSC Potsdam e.V.
auf dem Gelände des MC Groß Glienicke e.V.
Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden und erklärt mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die beim Training bzw. im Rahmen der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen Mitgliedsorganisationen, Rennstreckeneigentümer ADAC-Gaue, Veranstalter, Sportwarte, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen. Der Teilnehmer/In verpflichtet sich, mitzuwirken, evt. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Die Trainingsgebühr enthält keine Unfall- u. Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. Die Teilnahme enthebt mich in keiner Weise meiner Verantwortung als Fahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer, die voll vergleichbar geltenden Verkehr- und Gruppentrainingsregeln zu beachten. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich. Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


Geländeordnung für die Nutzung der Motorsportanlage
des MC Groß Glienicke e.V. und MSC Potsdam e.V.
1. Das Betreten und Befahren des gesamten Motorsportgeländes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Das Fahren mit jeglicher Art von Motorrädern ist ausschließlich auf den Motocross Bahnen nur in Fahrtrichtung bzw. auf den Trialstrecken nur mit Trialmotorrädern oder Trialfahrrädern entsprechend der Sektionen gestattet.
3. In den Fahrerlagern und überall außerhalb der Motocross Bahn und der Trialstrecke ist das Motorrad zu schieben bzw. langsame Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
4. Beim Fahren mit Motorrädern ist auf dem gesamten Motorsportgelände die entsprechende Schutzkleidung (mind. Helm / Stiefel / Handschuhe) zu tragen.
Beim Fahren mit Fahrrädern gilt mindestens Helmpflicht.
5. Den weisungsberechtigten Personen des MC Groß Glienicke und des MSC Potsdam ist unbedingt Folge zu leisten.
6. Ordnung und Sauberkeit halten!
7. Jegliche Art von Abfällen ist wieder mitzunehmen und nicht auf der Sportanlage zu belassen.
8. Die geltenden Umweltbestimmungen sind einzuhalten.
VERBOTEN:
Das Waschen von Fahrzeugen.
Das kreuz und quer Fahren auf den Motocross- u. Trial Bahnen.
Das Wechseln von Schmiermitteln.
9. Vor dem Befahren der Sportanlage hat sich jeder Sportsfreund bei der Anmeldung bzw. beim Sportwart anzumelden. Das gilt auch für Clubmitglieder.


Trainingszeiten:

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr


Dem Haftungsverzicht und der Geländeordnung wird vorbehaltlos mit der einmaligen Unterschrift auf Mitgliedschaft des MSC Potsdam e.V. zugestimmt.


Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung, einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit dem Verein, für Vereinsmitglieder des MSC Potsdam e.V.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Verein MSC Potsdam e.V. ist:
Florian Nehring
Gartenstraße 45b
13127 Berlin
Tel.: 0162 4134981
Email: nehringflorian@googlemail.com

Ich willige ein, dass der MSC Potsdam e.V. als verantwortliche Stelle die angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und nutzt.

Eine Übermittlung dieser Daten an den
Landessportbund Brandenburg e.V.,
Landesfachverband Brandenburgischer Motorsport e.V.,
ADAC Berlin-Brandenburg e.V.,
Deutscher Motor Sport Bund e.V.,
Brandenburgischer Radsportverband e.V. und den
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
findet nur im Rahmen der in den Satzungen festgelegten Zwecke statt.
Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation des Vereinsbetriebes und ggf. zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Ebenso willige ich ein, das der MSC Potsdam e.V. meine E-Mail Adresse und meine Telefon- & Handynummer zum Zwecke der Kommunikation nutzt. Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
Mir ist bewusst, dass ich im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten habe, die zu meiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem habe ich das Recht, im Falle fehlerhafter Datenspeicherung, auf Korrektur.




Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen
Ich willige ein, dass der MSC Potsdam e.V. Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen und für sonstige Vereinspublikationen angefertigt und diese in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen:

- Homepage des Vereins
- soziale Netzwerke des Vereins
- regionale und überregionale Presseerzeugnisse (z.B. Märkische Allgemeine & Trialsport)


Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform gegenüber dem Verein erfolgen.
Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den MSC Potsdam e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der MSC Potsdam e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden könnten.
Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:
Bei Minderjährigen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter auch die Einwilligung des Minderjährigen erforderlich.


Ich habe die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbildern und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin mit der Veröffentlichung wie vorstehend einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.














Informationen für Mitglieder über den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie falls vorhanden E-Mail-Adresse. Außerdem wird eventuell als freiwillige Angabe die Bankverbindung erfasst. Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Die genannten Daten sind mit Ausnahme der Bankverbindung Pflichtdaten. Eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt. Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist
Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der eventuellen Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.
Als Mitglied des Landessportbundes Brandenburg und weiteren genannten Trägervereinen und Dachverbänden übermittelt der Verein folgende Daten dorthin: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die Mitglieder am
Sportbetrieb, den der jeweilige Verband/Verein veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur
Erlangung von Sportpässen und Lizenzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe,
Sportfeste, Gesellschaftsveranstaltungen) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Verein
möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und
übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Ggf. werden auch
Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt.
Fotos und Videos einzelner Personen können dabei auch veröffentlicht/übermittelt werden.
Jedoch können Mitglieder, die auf Fotos und Videos erkennbar sind, jederzeit mündlich oder schriftlich wiedersprechen und der Verein sorgt umgehend mit allen ihm möglichen Mitteln für die Entfernung.
Soweit Untertexte zu Fotos oder Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie Verein und Altersklasse.
Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins.
Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist
Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt. Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die
Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO).
Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese
mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in genannten Verantwortlichen gesandt werden.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Brandenburg die Landesbeauftragte für Datenschutz mit Sitz in 14532 Kleinmachnow. Homepage: www.lda.brandenburg.de





 

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