Verfasst von Kevin Neumann | 25.11.2024

easyVerein ist bereit für 2025

Neuer Vereinskontenrahmen SKR42 und Empfang von E-Rechnungen live

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Die von uns im Sommer angekündigten Veränderungen beim Vereinskontenrahmen (Wegfall des SKR49, Einführung des SKR42) und der Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab 2025 wurden auf unserer Seite abgeschlossen. 

 

 

Neuer Vereinskontenrahmen SKR2

Das Unternehmen DATEV eG, Dienstleister für Steuerberater und deren Mandanten, hat schon vor einiger Zeit Änderungen am Standardkontenrahmen für Vereine beschlossen. Der bisherige Standardkontenrahmen für Vereine, SKR49 läuft zum Ende des Geschäftsjahres 2024 aus. Ab dem Geschäftsjahr 2025 kann dann nur noch der neue Vereinskontenrahmen SKR42 eingesetzt werden. 

 

Häufige Fragen zum neuen SKR42 hat DATEV hier zusammengefasst. Die bisherige Aufteilung der Konten in Kontenklassen (SKR49) wird im SKR42 durch das Feld "KOST1" in Buchungen in Sphären ersetzt. Die Kontennummern im SKR42 sind fünfstellung und damit um eine Ziffer länger als im SKR49. Allgemein ist der SKR42 an den Kontenrahmen SKR04 (Abschlussgliederungsprinzip) für Unternehmen angelehnt. 

 

Der neue SKR42 kann bereits in easyVerein aktiviert und genutzt werden, wann und wie die Umstellung am besten erfolgt, haben wir in einem Hilfsartikel in unserer Online-Hilfe ausführlich zusammengefasst. Auch der DATEV Export wurde bereits auf den neuen SKR42 angepasst, kleinere Anpassungen an der Finanzauswertung folgen noch in den kommenden Wochen. 

 

 

Empfang von E-Rechnungen

Digitalisierung wird auch im Bereich der Buchhaltung weiter vorangetrieben. So tritt ab dem 01.01.2025 eine Regelung zu elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich (Leistungen zwischen Unternehmern) aus dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) in Kraft. 

 

Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) gemäß der neuen gesetzlichen Vorgabe muss in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden können. Für dieses neue Format gibt es eine europäische Norm (RL 2014/55/EU), E-Rechnungen sind demnach nicht zu verwechseln mit klassischen Rechnungen im PDF-Format. 

 

Auch wenn es für Empfang und Erstellung der neuen E-Rechnungen Übergangsfristen seitens der Bundesregierung bis 2027 geben wird, haben bei easyVerein das neue Format für den Empfang bereits implementiert. Beim Erfassen von Eingangsbelegen ist es entsprechend der Vorgaben möglich, E-Rechnungen im hochzuladen.

 

easyVerein unterstützt bislang E-Rechnungen nach deutschem Standard (Factur-X) als PDF mit anhängender XML-Datei (ZUGFeRD) oder reiner XML-Datei (XRechnung). Die in der XML-Datei enthaltenen Daten werden ausgelesen und direkt in die dafür vorgesehen Eingabefelder in easyVerein eingesetzt.

 

Auch hier haben wir alle wichtigen Informationen für unsere Anwender in einem Hilfsartikel gebündelt. 

 

Erweiterungen folgen im Laufe der Zeit, zum Beispiel für Erstellung und Versand von E-Rechnungen.

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