E-Rechnungspflicht im Verein

E-Rechnungspflicht im Verein

Pflichten, Fristen und 3 Schritte zur Umstellung

Verfasst von Valentina | Lesedauer 7 Minuten | 08.06.2026

Bild

Die Digitalisierung hat die Vereinswelt erreicht. Viele Vorstände fragen sich derzeit: Gilt die E-Rechnung Pflicht überhaupt für unseren Verein? Ab wann wird es ernst? Und wie schafft ihr die Umstellung ohne schlaflose Nächte?

Im Folgenden beantworten wir all diese Fragen, nennen die wichtigsten Fristen und zeigen euch drei konkrete Schritte, mit denen euer Verein sicher durch die Umstellung kommt.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

  • Der Empfang ist bereits Pflicht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen praktisch alle Vereine in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen, zu lesen und revisionssicher zu archivieren.

 

  • Der Versand wird stufenweise Pflicht: Reine Papierrechnungen dürfen noch bis zum 31.Dezember 2026 ohne Einschränkungen verschickt werden. Für den Versand von einfachen. PDFs ist schon jetzt die Zustimmung des Empfängers nötig.

 

  • Umsatzgrenze ab 2027: Ab dem 1. Januar 2027 müssen größere Vereine (über 800.000 € Vorjahresumsatz im wirtschaftlichen Bereich) zwingend E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt dies für alle B2B-Umsätze.

 

  • Ausnahmen: Reine Mitgliederaktivitäten (Beiträge), Spenden und Rechnungen anPrivatpersonen (B2C) sind komplett von der Pflicht befreit.

 

  • Strukturiertes Format: Eine einfache PDF ist rechtlich keine E-Rechnung. Gefordert sind maschinenlesbare XML-Formate nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD.

 

Was ist eine E-Rechnung im rechtlichen Sinn?

 

Laut Bundesfinanzministerium ist eine E-Rechnung "eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass eine elektronische Verarbeitung möglich ist" (BMF-Schreiben vom 15.10.2024). Die Pflicht trat mit dem Wachstumschancengesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft (BGBl. 2024 I Nr. 108).

Wichtig: Eine einfache PDF per E-Mail ist keine gesetzliche E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung enthält einen maschinenlesbaren XML-Datensatz nach europäischer Norm EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate Standard:

 

  • XRechnung: Reines XML, im öffentlichen Sektor weit verbreitet.
  • ZUGFeRD: Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML. Für Menschen lesbar, für Software auswertbar.

 

Beide Formate sind rechtlich gleichwertig. Ob ihr also eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei nutzt, bleibt euch überlassen.

 

Müssen Vereine die E-Rechnungspflicht überhaupt erfüllen?

 

Rund 615.000 eingetragene Vereine zählt das Bundesamt für Justiz in Deutschland (Vereinsregister-Statistik 2024). Sie alle sind von der Neuregelung betroffen, sobald sie unternehmerisch tätig werden. Die Pflicht greift im "unternehmerischen Bereich", also bei Leistungsaustausch gegen Entgelt zwischen zwei Organisationen.

 

Wann müssen Vereine E-Rechnungen empfangen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Jeder Verein, der von einem anderen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen bezieht, muss E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können. Egal ob Sportgeräte, Software-Lizenzen oder die Handwerkerrechnung fürs Vereinsheim. Eine Größenschwelle gibt es nicht.

Heißt im Klartext: Auch der kleine Schützenverein um die Ecke ist betroffen, sobald er auch nur eine einzige Rechnung von einem Lieferanten erhält.

 

Wann müssen Vereine selbst E-Rechnungen versenden?

Beim Versand gelten Übergangsfristen. Stellt euer Verein Rechnungen an andere Unternehmen oder Vereine (etwa für Sponsoring, Bandenwerbung oder Hallenvermietung), gelten diese Stichtage:

 

  • Bis 31. Dezember 2026: Ihr dürft Rechnungen weiterhin wie gewohnt auf Papier ausstellen und per Post versenden. Möchtet ihr stattdessen eine einfache PDF per E-Mail senden, benötigt ihr dazu bereits jetzt die Zustimmung des Empfängers.

 

  • Ab 1. Januar 2027: Nun wird es für größere Organisationen ernst. Vereine, deren Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Vorjahr über 800.000 Euro lag, müssen Rechnungen im B2B-Bereich zwingend als E-Rechnung (z. B. ZUGFeRD) versenden.

 

  • Ab 1. Januar 2028: Die Übergangsfristen enden vollständig. Ab jetzt müssen alle Vereine im B2B-Bereich ausnahmslos elektronische Rechnungen ausstellen.

Bis dahin dürfen Papier und PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter versendet werden.

 

Wann gilt die E-Rechnungspflicht nicht?

 

Es gibt klare Bereiche im Vereinsleben, die von der Pflicht befreit bleiben:

  1. Mitgliedsbeiträge: Sie stellen keinen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch dar. Hier ändert sich nichts.

 

  1. Spenden: Zuwendungsbestätigungen fallen unter eigene Gemeinnützigkeitsregeln, nicht unter die E-Rechnungspflicht.

 

  1. Rechnungen an Privatpersonen (B2C): Quittungen für Mitgliedsbeiträge, Eintrittskarten oder den Verkauf von Speisen bei Vereinsfesten dürfen weiterhin gedruckt oder als normale PDF ausgegeben werden.

 

  1. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen bis zu einem Bruttobetrag von 250 € bleiben nach § 33 UStDV ebenfalls formfrei.

 

 

Wie bereitet sich euer Verein in 3 Schritten vor?

Vereine stehen oft noch ganz am Anfang der Umstrukturierung auf E-Rechnungen. Mit drei strukturierten Schritten schafft ihr die Umstellung aber in wenigen Stunden:

 

Schritt 1: Eine zentrale Rechnungs-E-Mail-Adresse einrichten

Richtet eine feste Anlaufstelle ein, etwa rechnung@musterverein.de. Informiert Lieferanten und Dienstleister, dass alle Rechnungen ab sofort dorthin gehen. Das verhindert Chaos in privaten Postfächern und erleichtert die Übergabe bei Vorstandswechseln. Ein klarer Gewinn an Ordnung.

 

Schritt 2: Ein GoBD-konformes Archiv aufbauen

E-Rechnungen müssen im Originalformat (XML-Datei) gespeichert werden. Nachträgliche Veränderungen müssen technisch ausgeschlossen sein (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung, GoBD, BMF 2019). Ausdrucken und Abheften reicht nicht mehr. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

 

Schritt 3: Eine geeignete Vereinssoftware einsetzen

Niemand erwartet, dass ihr XML-Code von Hand lest. Eine moderne Vereinssoftware wie easyVerein übernimmt Import, Auslesen und Archivierung automatisch. Achtet beim Vergleich auf diese Funktionen: ZUGFeRD- und XRechnung-Unterstützung, GoBD-konforme Cloud-Speicherung, automatische Erkennung von Rechnungsdaten und einfache Bedienung ohne IT-Vorkenntnisse.

 

Wie unterstützt euch easyVerein bei der E-Rechnung?

 

Mit easyVerein könnt ihr bereits heute E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format direkt aus der Vereinssoftware erstellen und versenden. Damit seid ihr nicht nur empfangsbereit, sondern auch für die Versand-Pflicht ab 2027 bzw. 2028 vollständig gerüstet, ohne weitere Tools, ohne externe Konverter.

Das Finanzmodul verarbeitet den Empfang von ZUGFeRD und XRechnung, archiviert Belege GoBD-konform in der Cloud und liest Rechnungsdaten automatisch aus. So spart ihr Zeit in der Buchhaltung und reduziert Tippfehler. 

 

FAQ: Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht im Verein

 

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für gemeinnützige Vereine?

Ja. Auch gemeinnützige Vereine sind betroffen, sobald sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen. Der ideelle Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden) bleibt außen vor. Sobald Sponsoring, Bandenwerbung oder Hallenvermietung dazukommen, gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Unternehmen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF ist eine "sonstige Rechnung" im Sinne des § 14 UStG. Eine echte E-Rechnung enthält einen strukturierten XML-Datensatz nach EN 16931. Erst die Formate XRechnung und ZUGFeRD erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Wachstumschancengesetzes.

Was passiert, wenn unser Verein keine E-Rechnungen empfangen kann?

Seit 1. Januar 2025 dürfen Lieferanten euch E-Rechnungen schicken — auch ohne eure Zustimmung. Könnt ihr sie nicht verarbeiten, droht zwar keine direkte Geldbuße, aber der Vorsteuerabzug kann gefährdet sein. Sorgt also schnellstmöglich für eine Empfangsmöglichkeit.

Müssen wir alte Papierrechnungen nachträglich umwandeln?

Nein. Die Pflicht gilt nur für neu ausgestellte Rechnungen ab den jeweiligen Stichtagen. Bestehende Papier- oder PDF-Belege bleiben in ihrer Originalform aufbewahrungspflichtig (10 Jahre nach GoBD). Eine Konvertierung ist nicht nötig und nicht zulässig.

Welches Format sollte unser Verein bevorzugen?

ZUGFeRD ist für die meisten Vereine die praktikabelste Wahl. Da Mensch und Maschine die hybride PDF-Datei lesen können, bleibt der Beleg auch ohne Spezialsoftware erkennbar. XRechnung ist hingegen Pflicht bei Aufträgen der öffentlichen Verwaltung.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer-Vereine?

Ja, beim Empfang. Beim Versand sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG aktuell ausgenommen, müssen aber dennoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.

 

 

Fazit: Mit Plan statt Panik durch die Umstellung

Die E-Rechnung wirkt auf den ersten Blick wie zusätzlicher Aufwand. Tatsächlich beendet sie das Zettelchaos in vielen Vereinsbüros, beschleunigt die Buchhaltung und sorgt für saubere Übergaben bei Vorstandswechseln. Wer früh umstellt, profitiert doppelt: weniger Stress jetzt, weniger Risiko später.

 

Tipp

Vereinsarbeit kann auch einfach sein!

Mann mit Handy

Digitalisiere deine Vereinsarbeit mit easyVerein. Überlass die lästige Bürokratie unserer Software und gewinne als Vorstand endlich wieder wertvolle Zeit für ein aktives Vereinsleben.

Jetzt kostenlos testen