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Verfasst von Kevin Neumann | 29.07.2024

Gesetzliche Pflicht E-Rechnungen und SKR42

Wir informieren über anstehende Neuerungen

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Neues Gesetz zu E-Rechnungen ab dem 01.01.2025

 

Digitalisierung wird auch im Bereich der Buchhaltung weiter vorangetrieben. So tritt ab dem 01.01.2025 eine Regelung zu elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich (Leistungen zwischen Unternehmern) aus dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) in Kraft. 

 

Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) gemäß der neuen gesetzlichen Vorgabe muss in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden können. Für dieses neue Format gibt es eine europäische Norm (RL 2014/55/EU), E-Rechnungen sind demnach nicht zu verwechseln mit klassischen Rechnungen im PDF-Format. 

 

Auch wenn es für Empfang und Erstellung der neuen E-Rechnungen Übergangsfristen seitens der Bundesregierung bis 2027 geben wird, werden wir bei easyVerein das neue Format für den Empfang bereits zum 01.01.2025 implementieren. Beim Erfassen von Eingangsbelegen wird es entsprechend der Vorgabe möglich sein, Rechnungen im XML-Format als Belegbild hochladen zu können.

 

Für den Versand kann der technische Standard "Factur-X" für den Anwender unsichtbar im klassischen Rechnungs-PDF eingebettet werden und enthält alle notwendigen Informationen zur Rechnungen im maschinell lesbaren XML-Format, das unter anderem auch im Bereich der SEPA-PAIN-Dateien für Lastschrift- und Überweisungsaufträge Standard ist. Die Implementierung des E-Formats im Versand ist technisch dennoch komplexer als der Empfang und auch noch nicht ab 01.01.2025 direkt verpflichtend. 

 

Wir werden daher in easyVerein priorisiert den Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025 umsetzen, den Versand danach zu gegebener Zeit. Sobald die Erweiterungen zu E-Rechnungen live gehen, werden wir dies in unserem Changelog veröffentlichen. 

 

 

Neuer Vereinskontenrahmen SKR42 ab dem 01.01.2025

 

Das Unternehmen DATEV eG, Dienstleister für Steuerberater und deren Mandanten, hat schon vor einiger Zeit Änderungen am Standardkontenrahmen für Vereine beschlossen. Der bisherige Standardkontenrahmen für Vereine, SKR49 läuft zum Ende des Geschäftsjahres 2024 aus. Ab dem Geschäftsjahr 2025 kann dann nur noch der neue Vereinskontenrahmen SKR42 eingesetzt werden. 

 

Häufige Fragen zum neuen SKR42 hat DATEV hier zusammengefasst. Die bisherige Aufteilung der Konten in Kontenklassen (SKR49) wird im SKR42 durch das Feld "KOST1" in Buchungen in Sphären ersetzt. Die Kontennummern im SKR42 sind fünfstellung und damit um eine Ziffer länger als im SKR49. Allgemein ist der SKR42 an den Kontenrahmen SKR04 (Abschlussgliederungsprinzip) für Unternehmen angelehnt. 

 

Natürlich werden auch wir bei easyVerein den SKR42 für unsere Vereinskunden bereitstellen. Wir arbeiten bereits seit einigen Monaten intensiv an der Implementierung und werden in Kürze ein Beta-Feature veröffentlichen. Damit wird es möglich sein, die neuen Buchungskonten und Sphären des SKR42 einzurichten und zu nutzen. Anpassungen der Finanzauswertungen und des DATEV Exports folgen dann noch in den kommenden Monaten, sodass spätestens zum 01.01.2025 die vollständige Nutzung des SKR42 gewährleistet ist. 

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