Wir schätzen die Arbeit von gemeinnützigen Hilfsorganisationen sehr. Daher haben wir uns dazu entschieden, diese mit einem Förderrabatt zu unterstützen. Entsprechende Vereine erhalten einen Rabatt in Höhe von 50% auf Standardlizenzen. Damit möchten wir unseren Dank für eure Arbeit zum Ausdruck bringen.
Wir wissen um die hervorragende Leistung, die viele gemeinnützige Hilfsorganisationen Tag für Tag im Ehrenamt erbringen und möchten diese Arbeit im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne unterstützen. Deshalb haben gemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine die Möglichkeit einen Nachlass von 50% auf alle Standard-Lizenzen - ausgenommen zusätzlicher Lizenzerweiterungen zu erhalten, wenn sie einen besonderen Beitrag zum Allgemeinwohl oder zur Unterstützung benachteiligter Personengruppen leisten.
Um den Rabatt zu aktivieren benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Förderantrag, einen Nachweis für die Gemeinnützigkeit (ausgestellt durch das Finanzamt oder eine andere zuständige Behörde) sowie ein Dokument, welches die Vereinszwecke und die Grundsätze der Arbeit im Verein belegt (Vereinssatzung).
Die Dokumente sind nach der Buchung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung, per E-Mail einzusenden. Wenn ihr die hier genannten Kriterien erfüllt und wir euren Antrag erfolgreich prüfen konnten, erhaltet ihr den Rabatt auf eure bestellte Lizenz. Sollte euer Verein die hier genannten Förderrichtlinien nicht erfüllen und deshalb keinen Rabatt gewährt bekommen, wird der volle Preis berechnet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte prüft daher sorgfältig, ob ihr für den Rabatt in Frage kommt und reicht die Unterlagen rechtzeitig ein. Auf Wunsch kann der Antrag auch vor der Bestellung eingereicht und geprüft werden, sodass euch bei der Bestellung bereits eine verbindliche Zu- oder Absage vorliegt. Alle genannten Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Förderung in Betracht gezogen werden kann.
Die Förderung wird immer für die komplette Laufzeit des Vertrages gewährt. Sofern der Preisnachlass bei der automatischen Vertragsverlängerung nicht erneut genehmigt werden kann, erhalten betroffene Vereine vor Ablauf Ihrer alten Lizenz eine entsprechende Benachrichtigungen. In der Regel verlängern wir unsere Förderung jedoch mit der Laufzeit.
Unsere Förderung für gemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine kann nur in Kombination mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten gewährt werden. Der Rabatt für die Laufzeit kann in Kombination angewendet werden.
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Vorteile einer cloudbasierten SoftwareUnser Unternehmen arbeitet aktiv daran den CO2 Ausstoß unserer Geschäftstätigkeit zu reduzieren und kompensiert 100% der übrigen Emissionen.
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